Patientenverfügung

Wenn im Falle einer schweren Erkrankung der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann, müssen Angehörige und Ärzte die Entscheidung im Sinne des Patienten treffen. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Behandlung später auch realisiert werden und Maßnahmen, die Sie nicht wünschen, unterlassen werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrer Familie in guten Zeiten über dieses Thema. Für die rechtliche Absicherung empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Wenn Sie eine Patientenverfügung verfasst haben, setzen Sie bitte Ihre Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung in Kenntnis.

Das Bundesministerium der Justiz hält für Sie eine Broschüre zum Download bereit:

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz